Rückabwicklung von Rürup-Renten bei fehlendem Kundennutzen

Berlin, 16.06.2026

Basis-Renten, auch Rürup-Renten genannt, sind besonders unflexibel. Das Geld kann nur als Renten ausgezahlt werden. Diplom Mathematiker Axel Kleinlein bietet, zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Gernot Stenger, mit der Rückabwicklung einen Ausweg für Verträge, die seit Februar 2019 abgeschlossen wurden. „Seit 2019 müssen Basisrenten einen Kundennutzen haben. Für viele dieser Verträge konnten wir bereits nachweisen, dass der Kundennutzen fehlt“, erklärt Kleinlein. Stenger ergänzt: „Fehlender Kundennutzen ist nach unserer Ansicht ein klarer Grund für eine Rückabwicklung“. Kleinlein geht allein für Basisrenten von mehr als 50.000 rückabwicklungsfähigen Verträgen aus. „Fehlender Kundennutzen führt auch bei allen anderen Lebensversicherungen seit 2019 zur Möglichkeit einer Rückabwicklung“, ergänzt Stenger.

Der sogenannte „Kundennutzen“ ist eine Vorgabe aus europarechtlichen Bestimmungen. Die IDD- und POG-Richtlinie sowie die Bestimmungen der Aufsichtsbehörden sind dabei einschlägig. „Die deutsche Aufsicht BaFin fordert, dass der Versicherungsnehmer zumindest eine Rendite in Höhe von zwei Prozent erwarten kann, sonst liegt kein Kundennutzen vor“, erklärt Kleinlein vereinfachend eine zentrale Vorgabe der BaFin.

Der Versicherungsmathematiker rechnet Verträge individuell nach: Waren zwei Prozent Rendite bei Vertragsabschluss – nach den Vorgaben der BaFin – erwartbar? „Sehr selten konnte ich einen Kundennutzen feststellen. Und wenn, dann meist nur für Frauen“, so seine Ergebnisse. Solche Berechnungen sind sehr individuell, da neben den einzelnen Vertragsparametern auch Alter und Geschlecht des Kunden mit einfließen.

Ist der fehlende Kundennutzen nachgewiesen, wird der Anwalt tätig. „Wir gehen dann gegen das Versicherungsunternehmen oder den Vermittler vor und drängen auf Rückabwicklung oder Schadensersatz“, erläutert Stenger. Zu beachten ist, dass bei einer erfolgreichen Rückabwicklung etwaig genossene Steuervorteile dann an das Finanzamt zurückzuzahlen sind.

V.i.S.d.P. Axel Kleinlein – Berlin

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