4 Prozent gezillmert – kostet aber 8,3 Prozent des Beitrags
In „Kleinlein rechnet nach“ stellt Dipl.- Math. Axel Kleinlein aus seiner Sicht spannende Ergebnisse aus seiner täglichen Gutachtertätigkeit vor. Die Fälle sind anonymisiert und die dargestellten Ergebnisse beleuchten jeweils immer nur einen spezifischen Sachverhalt.
„Zillmern“ ist ein seltsames Wort. Es rührt vom Namen des Versicherungsmathematikers August Zillmer her, der ein spezielles mathematisches Verfahren entwickelt hat. Mit diesem werden Abschlusskosten bei Lebensversicherungsverträgen verrechnet.
Nach Recht und Gesetz darf ein Versicherer dabei nur bis zu einem Höchstbetrag gehen. Dafür wird geschaut, wieviel Beiträge der Kunde zu zahlen gedenkt und von dieser Summe dürfen heute maximal 2,5 Prozent an Abschlusskosten über das Zillmerverfahren angesetzt werden – bis 2017 sogar vier Prozent.
Das klingt erst mal so, als dürfte ein Versicherer von Hundert Euro Beitrag nur maximal 2,50 Euro oder bei älteren Verträgen vier Euro als Abschlusskosten von jedem Beitrag abziehen. Stimmt jedoch nicht.
Denn das Versicherungsunternehmen brauchte die vollen Abschlusskosten schon zu Beginn. Der letzte Beitrag geht aber erst Jahrzehnte später ein. Jeder Euro, der so spät eingeht, ist aber zu Vertragsbeginn deutlich weniger wert – er muss abgezinst werden. Deswegen muss eben der Versicherer von jedem Beitrag deutlich mehr für die Zillmerung einkassieren – Geld, das dann zum Sparen fehlt.
Das hat versicherungsmathematisch auch Hand und Fuß. Wie im Beispielvertrag. Hier schloss eine 40-jährige Dame in 2001 einen Vertrag ab, zahlte monatlich 100 Euro und wollte das bis zum Alter 85 tun. Das Unternehmen „zillmerte“ dann 2.160 Euro für die Abschlusskosten. Soweit alles klar.
Da aber zum Beispiel ein Euro, den das Unternehmen in 2045 bekommt, mit dem Rechnungszins (hier 3,25 %) abgezinst zu Vertragsbeginn nur etwa 24 Cent wert war, hat das Unternehmen mit einem höheren Anteil des Beitrags für die Abschlusskosten gerechnet – nämlich mit etwas mehr als dem Doppelten, genauer 8,3 Prozent. Denn der Barwert all dieser Beitragsanteile ergibt genau dann diese 2.160 Euro.
Das heißt: Von den 100 Euro, die die Dame jeden Monat zahlt, gehen 8,27 Euro nur für die Abschlusskosten weg. In ihrem Fall jeden Monat von 2001 bis 2045! Das fehlt dann beim Sparen. Würde der Versicherer tatsächlich nur wirklich vier Euro abziehen, dann wäre die Versicherungssumme etwas höher – statt 65.000 € dann sogar 68.500 €.
Ich gebe zu, das ist alles ziemlich kompliziert und gar nicht einfach zu verstehen. Aber es geht um Geld, das dann nicht zum Sparen für die Kunden zur Verfügung steht. Und irgendjemand muss ja mal versuchen, das zu erklären. Denn in den Versicherungsbedingungen gibt sich das Unternehmen gar keine Mühe diesen Sachverhalt zu erklären. Es verweist nur auf das „Zillmerverfahren“ und meint, alles sei jetzt klar.
Es gibt auch keine feste Faustregel, wie hoch der tatsächliche Abzug für das Zillmern ist. Denn je länger der Versicherungsnehmer plant seine Beiträge zu zahlen und je höher der Rechnungszins ist, umso höher fällt der „Zillmer-Aufschlag“ aus. Hätte sie den Vertrag nur für 25 Jahre abgeschlossen, dann würden nur 5,90 € monatlich fällig werden. Und wären nur 2,5 Prozent der Beitragssumme gezillmert worden (so wie es heute maximal möglich ist), dann wären 5,17 € pro Monat fürs Zillmern angefallen.
Aber generell gilt, kein Kunde kann erkennen, dass er deutlich mehr zahlt als nur den Maximalzillmersatz. Wenn das aber so intransparent ist, darf der Versicherer denn dann wirklich diese höheren Abzüge vornehmen?
Hier sind nun die Juristen gefordert!
Kleinlein rechnet nach – Factsheet zur Zillmerung
- Der Fall:
Die Versicherungsnehmerin schloss zum 01.01.2001 im Alter von 40 Jahren eine Kapitallebensversicherung ab, Vertragsdauer und Beitragszahlungsdauer bis Alter 85. Der Beitrag betrug ursprünglich 100 € pro Monat. Es war eine Todes- und Erlebensfallleistung von 65.000 € vereinbart. [1]
- Das Problem:
Die Versicherungsnehmerin wollte wissen, welcher Anteil des Beitrags für den Versicherungsschutz, für das Sparen und welcher Anteil für Kosten angesetzt wurde. Insbesondere interessieret sie sich für die Höhe der Abschlusskosten.
- Die Frage:
Wie teilte sich der Beitrag für die verschiedenen Leistungs- und Kostenkomponenten auf?
- Das Ergebnis
- Knapp 80 Prozent des Beitrags werden für Risikoschutz oder Sparen verwendet
- Gut 20 Prozent des Beitrags werden für Kosten verwendet
- Der größte Kostenanteil sind mit 8,3 Prozent die Abschlusskosten
- Hintergründe:
Die aktuariellen Grundlagen: Es handelt sich um einen klassisch kalkulierten Vertrag mit Rechnungszins 3,25 % und Sterbetafel DAV94T für Frauen. Das Unternehmen kalkulierte mit einem Ratenzahlungszuschlag von 5 %.
Analyse: Die Hauptkomponente des Beitrags entfiel mit knapp 60 % auf den Todesfallschutz. Da der Vertrag bis zum Alter 85 vereinbart war und nach der Stebetafel die Überlebenswahrscheinlichkeit nur bei 36 % lag, ist diese starke Gewichtung auf den Todesfallschutz auch nachvollziehbar und plausibel.
Da der Vertrag mit 4 % der Beitragssumme von 54.000 € gezillmert war, kalkulierte das Unternehmen mit einer Gesamtzillmerung von 2.160 €. Unter Ansatz des Rechnungszinses und der Sterbetafel ergibt ein jährlicher Beitrag von 99,29 € gerade einen Barwert von 2.160 €. Nun sind 99,29 € gerade 8,3 Prozent des Gesamtbeitrags pro Jahr.
Juristische Fragestellung:
Das Versicherungsunternehmen verweist in den Versicherungsbedingungen auf das Zillmerverfahren und erklärt, dass:
„der zu tilgende Betrag ist … auf 4 % der von Ihnen während der Laufzeit zu zahlenden Beiträge beschränkt“.
Tatsächlich entnahm der Versichere aber stets 8,3 Prozent des Beitrags für die Zillmerung.
Frage: Ist der Abzug von Abschlusskosten von 8,3 Prozent des Beitrags von dieser Formulierung in den Versicherungsbedingungen gedeckt? Oder hätte der Versicherer nur 4 Prozent ansetzen dürfen?
Anlage: Tabelle der Beitragsbestandteile

04.06.2036, V.i.S.d.P. Axel Kleinlein – Berlin
[1] Zur Anonymisierung wurden einige Werte aktuariell gerundet und angepasst.