Erhebliche Belastungen für Versichertengemeinschaft und Steuerzahler durch die „Rente mit 63“

In „Kleinlein rechnet nach“ stellt Dipl.- Math. Axel Kleinlein aus seiner Sicht spannende Ergebnisse aus seiner täglichen Gutachtertätigkeit vor. Die Fälle sind anonymisiert und die dargestellten Ergebnisse beleuchten jeweils immer nur einen spezifischen Sachverhalt.

Die sogenannte „Rente mit 63“ erfährt derzeit eine stark emotional geführte Diskussion – ohne konkrete Daten für den Einzelfall. Emotionen beleben zwar die Debatte, aber Zahlen geben ihr eine fundierte Grundlage. Daher habe ich errechnet, was die „Rente mit 63“ für den Einzelfall bedeutet. Um vorab ein Missverständnis auszuräumen: Die „Rente mit 63“ beginnt schon heute nicht mehr mit 63, sondern zwei Jahre vor Beginn des regulären Renteneintritts. Damit erfährt die „Rente mit 63“ bereits automatisch eine Anpassung, wenn sich das reguläre Renteneintrittsalter erhöht.

Der Vorteil der „Rente mit 63“ besteht darin, ohne Abschläge die Rente bereits zwei Jahre früher abrufen zu können als regulär. Der Gegenwert dieses Vorteils lässt sich mit finanzmathematischen und aktuariellen Berechnungen als Barwert darstellen. Dieser kann dann mit dem Wert verglichen werden, der die reguläre Rente beschreibt, die aus genau der gleichen Anzahl von Rentenpunkten ergibt.

Das Ergebnis zeigt im betrachteten Standardfall, dass jede einzelne “Rente mit 63“ einen Vorteil hat, der etwa 43.000 Euro wert ist. Oder anders ausgedrückt: Bei der „Rente mit 63“ werden den begünstigten Rentnern zwischen 4 und 5 Rentenpunkte geschenkt.

Diese Zusatzbelastung muss von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen werden – also von den jüngeren Generationen. Da es sich um eine sogenannte „versicherungsfremde“ Leistung handelt, sollten eigentlich Steuergelder die „Rente mit 63“ finanzieren. Ob dies aber tatsächlich so erfolgt, ist unklar, da die Abrechnung der versicherungsfremden Leistungen mit dem Steuerzuschuss intransparent ist.

Aus versicherungsmathematischer Sicht ist dieses Vorgehen unangemessen. Hier werden strukturell nur solche Versicherte bevorzugt, die eine besonders lange Einzahlungshistorie haben. Die Entscheidung, lange oder kurz einzuzahlen, ist aber von den Versicherten nur eingeschränkt selbstbestimmt.

Besonders jüngere Menschen mit wechselnder Erwerbsbiografie, mit Episoden der Selbstständigkeit oder Zeiten der Arbeitslosigkeit, haben unverschuldet keine Möglichkeit, in den Genuss der „Rente mit 63“ zu kommen, selbst wenn sie die gleiche Anzahl von Rentenpunkten erdient haben. Dennoch werden sie für die Finanzierung der „Rente mit 63“ (hauptsächlich der Boomer-Generation) zur Kasse gebeten.

Kleinlein rechnet nach – Factsheet zur „Rente mit 63“

  1. Der Fall:

Eine Person, die am 01. Januar 1962 geboren ist, hat 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und geht nun zum 01. September 2026 mit der sogenannten „Rente mit 63“ in Rente.

Insgesamt hat die Person 45 Rentenpunkte angesammelt. Für einen Rentenpunkt gibt es aktuell 42,52 € Rente. Die gesamte Monatrente beläuft sich daher auf 1.913,40 €.

  • Das Problem:

Eigentlich war für diese Person der Regeleintritt in die Rente erst für 2 Jahre später eingeplant, also zum 1. September 2028.

Für jeden Monat früheren Rentenbeginns ist grundsätzlich ein Abschlag auf die Rente von 0,3 % vorgesehen. Insgesamt hätte also ein Abschlag von 7,2 % vorgenommen werden müssen. Es würde dann eine Rente von 1.775,64 € verbleiben.

Aufgrund der „Rente mit 63“ entfällt aber dieser Abschlag.

  • Die Frage:

Was ist der Verzicht auf den Abschlag durch die „Rente mit 63“ heute wert?

Oder anders gefragt:

Was kostet es die Beitragszahler und den Steuerzahler, dass diese Person nun ohne Abschläge in Rente gehen kann?

Und nebenbei: Wer profitiert dabei am meisten?

  • Das Ergebnis
  • Jedes Mal, wenn die „Rente mit 63“ in Anspruch genommen wird, kostet dies die Versichertengemeinschaft bzw. die Steuerzahler etwa 43.000 €
  • Die „Rente mit 63“ entspricht damit einer künstlichen Anhebung der Rentenpunkte um 4,7 bzw. 4,0 Punkte (Mann bzw. Frau).
  • Die „Rente mit 63“ bevorzugt besonders diejenigen, die von vornherein eine vergleichsweise hohe Rente haben.


  • Hintergründe:

Die aktuariellen Grundlagen:

Es wird errechnet, welchen „Wert“ (bzw. welchen Barwert) die jeweiligen Rentenvarianten haben. Dabei wird genau die Summe errechnet, die gerade so passt, dass unter Annahme einer bestimmten Verzinsung (bzw. Inflation) gerade die Rentenleistungen ausgezahlt werden können. Es wird in der Grundbetrachtung von einer Inflation von 2 % ausgegangen. Später werden auch andere Varianten betrachtet.

Dabei wird auch unterstellt, dass die Rente jeweils zum ersten Juli steigt. In der Grundbetrachtung wird davon ausgegangen, dass immer die Inflation ausgeglichen wird, also eine Steigerung um 2 % erfolgt. Auch hier werden später Varianten betrachtet.

Da Männer und Frauen eine unterschiedliche Lebenserwartung haben, ist die gleiche Rente bei einer Frau etwas werthaltiger als für einen Mann – der Gegenwert muss ja dazu ausreichen, einen längeren Rentenbezug ausfinanzieren zu können. Als Lebenserwartung wird hier die Kohortentafel des statistischen Bundesamtes für das Geburtsjahr 1962 herangezogen[1]. Diese unterstellt direkt zu Rentenbeginn eine Lebenserwartung von 84,6 Jahre für einen Mann und 88,1 Jahre für eine Frau.

Vereinfachend wird eine Todesfallleistung wie eine Hinterbliebenenrente nicht eingerechnet. Daher ist der „Wert“ der Rente eigentlich ein bisschen höher als hier errechnet.

Analyse:

Für die Berechnung des Barwerts der aus den heute vorliegenden 45 Rentenpunkten gebildeten Rente wird nun unterstellt, dass die Person eine bestimmte Rente immer mit der Wahrscheinlichkeit erhält, wie sie sich nach der Sterbetafel ergibt. Jede dieser Rentenzahlungen wird nun mit der Inflation diskontiert und stellt damit den Barwert und Gegenwert dieser zukünftigen Zahlung aus heutiger Sicht dar.

Es zeigen sich folgende Ergebnisse bezüglich des Barwerts der Rente:

Im ersten Fall (die sogenannte „Regelrente“) wird unterstellt, dass die Person ganz regulär in zwei Jahren in Rente geht und dann der Rentenbezug einsetzt. Dabei wird nur die Rente betrachtet, die sich aus den heute vorliegenden 45 Rentenpunkte ergibt. Da nun zwei Rentenerhöhungen stattgefunden haben, beläuft sich diese Rente zu Beginn auf 1.990,70 € €.

Der Barwert dieser Rente ist aus heutiger Sicht gerade 415.515,26 € wert, wenn es sich um einen Mann handelt und 493.219,85 €, wenn die versicherte Person eine Frau ist.

Im zweiten Fall (die sogenannte „Abschlagsrente“) wird unterstellt, dass die Person heute in Rente geht und den Abschlag von 7,2 % in Kauf nimmt. Die Rente startet also mit 1.775,64 € und steigt dann Mitte nächsten Jahres erstmals an.

Der Barwert dieser Rente ist aus heutiger Sicht gerade 425.618,40 € wert, wenn es sich um einen Mann handelt und 498.001,85 €, wenn sie versicherte Person eine Frau ist.

Im dritten Fall (die sogenannte „Rente mit 63“) wird unterstellt, dass die Person heute in Rente geht und keinen Abschlag hinnehmen muss. Die Rente startet also mit 1.913,40 € und steigt dann Mitte nächsten Jahres erstmals an.

Der Barwert dieser Rente ist aus heutiger Sicht gerade 458.640,52 € wert, wenn es sich um einen Mann handelt und hat einen Barwert von 536.639,93 €, wenn die versicherte Person eine Frau ist.

Interpretation der Ergebnisse:

Zum Unterschied der Geschlechter:

Der Gegenwert der Regelrente einer Frau ist um 18,70 % höher als der Gegenwert der exakt gleichen Rente eines Mannes. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass Frauen eine etwas höhere Lebenserwartung haben als Männer.

Bewertung der Abschläge:

Die Abschlagsrente ist beim Mann um 10.103,14 € „werthaltiger“ als die Regelrente (bei der Frau um 4.782,00 € ). Bei der Abschlagsrente erfolgt also eine Subventionierung der Rente durch die Versichertengemeinschaft bzw. durch den Steuerzahler.

Eigene Berechnungen zeigen für diesen Fall, dass ein Abschlag von etwa 0,36 % für jeden vorgezogenen Monat versicherungsmathematisch in etwa angemessen wäre.

Bewertung der Rente mit 63:

Die „Rente mit 63“ ist beim Mann um 43.125,26 € „werthaltiger“ als die Regelrente (bei der Frau 43.420,08 €). Das heißt, die Versichertengemeinschaft (bzw. die Steuerzahler) subventioniert die „Rente mit 63“ mit erheblichen Mitteln.

Umgerechnet in Rentenpunkte bedeutet dies, dass dem Mann 4,7 und der Frau 4,0 zusätzliche Rentenpunkte „angerechnet“ werden. Diese müssen dann von der Versichertengemeinschaft bzw. den Steuerzahlern getragen werden.

Ergebnisse bei unterschiedlichen Varianten:

Die Standardvariante wurde nun in verschiedenen Parametern variiert. Dabei wurden folgende Szenarien betrachtet:

Je nach Variante ergeben sich folgende Ergebnisse:

Sowie:

Insbesondere zeigt sich:

  • Wer von vornherein einen hohen Rentenanspruch hat, profitiert besonders stark von der „Rente mit 63“.
  • Stärker steigende Renten nivellieren den Effekt der „Rente mit 63“ nur gering.
  • Schwächer steigende Renten verstärken den Effekt der „Rente mit 63“ leicht.
  • Je höher die Inflation, umso ausgeprägter ist der Vorteil der „Rente mit 63“.

10.09.2026, V.i.S.d.P. Axel Kleinlein – Berlin


[1] Mit Fortsetzung bis Alter 120, so dass die nach Destatis angegebenen Lebenserwartungen erreicht werden.