Die aufgewärmte Wurst

Eigentlich soll man keine alten Würste aufwärmen. Aber diesmal muss ich es leider. Es gab nämlich zum Teil schon geradezu emotionale Reaktionen auf die Ankündigung, dass ich zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Gernot Stenger Rürup-Kunden aus dem Vertrag helfen möchte. Da war etwa die Rede davon, dass wir pauschal alle Rürup-Renten (oder Basis-Renten wie sie auch genannt werden) als „unnütz“ bezeichnen.

Wenn das pauschal so einfach wäre, dann wäre die Welt ganz einfach, nur schwarz-weiß. Ist sie aber nicht. Die Welt ist bunt. Deswegen muss man jeden einzelnen Vertrag gesondert prüfen: Nachrechnen, das Kleingedruckte lesen und immer wieder auch die Geschäftsberichte der Versicherer studieren. Nur mit einer individuellen Prüfung klappt das. Pauschal „fehlender Kundennutzen“? Nein.

Auch hören wir, dass wir falsch liegen würden, wenn wir eine gute Rendite und noch mehr für einen Kundennutzen fordern. Denn eine fehlende Rendite könne durch andere Aspekte des Vertrages „ersetzt“ werden. Ganz nach der Devise: „Die Rente ist mies, aber hast du ja einen netten Berater gehabt!“. Aber so klappt das nicht. Damit ein Vertrag Kundennutzen hat muss der Vertrag sowohl genügende Rente bringen (also genügend Rendite) UND er muss zum Kunden passen (also zum Zielmarkt) UND er muss verständlich genug sein (also hinreichende Transparenz).

Und jetzt kommt die alte Wurst ins Spiel. Denn diese Diskussion ist alles andere als neu. Vor gut einem Jahr habe ich genau dieses Thema schon mal aufgegriffen und Rentenversicherungen mit Würsten verglichen (einfach mal einen Blick in die alte Kolumne werfen! Viel Spaß dabei!).

Bei Würsten gilt: Wenn der Fleischereifachverkäufer nett ist, gleicht das nicht aus, wenn in der Wurst Gammelfleisch steckt.

Genauso gilt bei Rürup-Rente: Eine gute Beratung kann keine überhöhten Kosten mit schlechter Rendite ausgleichen.

Link zur „Wurstkolumne“ auf LinkedIn

Link zur „Wurstkolumne“ hier auf www.axelkleinlein.de : „Kundennutzen bei Würsten“