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	<title>Kleinlein rechnet nach &#8211; mathconcepts &#8211; Axel Kleinlein</title>
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	<title>Kleinlein rechnet nach &#8211; mathconcepts &#8211; Axel Kleinlein</title>
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		<title>Kleinlein rechnet nach</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jul 2026 12:22:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kleinlein rechnet nach]]></category>
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					<description><![CDATA[Wenn in Bayern unseriös gegen den Staatsfond gerechnet wird In „Kleinlein rechnet nach“ stellt Dipl.- Math. Axel Kleinlein aus seiner Sicht spannende Ergebnisse aus seiner täglichen Gutachtertätigkeit vor. Die Fälle sind anonymisiert und die dargestellten Ergebnisse beleuchten jeweils immer nur &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wenn in Bayern unseriös gegen den Staatsfond gerechnet wird</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>In „Kleinlein rechnet nach“ stellt Dipl.- Math. Axel Kleinlein aus seiner Sicht spannende Ergebnisse aus seiner täglichen Gutachtertätigkeit vor. Die Fälle sind anonymisiert und die dargestellten Ergebnisse beleuchten jeweils immer nur einen spezifischen Sachverhalt.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Seitdem klar ist, dass es in der Altersvorsorge zukünftig auch ein staatliches Angebot geben soll, werden manche Marktteilnehmer geradezu hysterisch. Wilde Thesen werden in den Raum gestellt, die begründen sollen, warum der Staat ein schlechter Kapitalanleger sei und zum Beispiel die Versicherungswirtschaft viel erfolgreicher wäre.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So begann jüngst auch ein Generalbevollmächtigter beim Münchener Verein Lebensversicherung in seinem Post auf LinkedIn<a href="#_ftn1" id="_ftnref1">[1]</a> mit der wohl suggestiv gemeinten Frage „Sollte der Staat unser Geld für die Rente anlegen?“ und möchte dann aufzeigen, dass man mit einer Lebensversicherungspolice deutlich besser fahren würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Hier würde in der Rückrechnung für den Zeitraum 2007-2023 die modernste Police der Münchener Verein Versicherungsgruppe eine Rendite von 6,7 % p. a. erzielen…“ behauptet er. In einer kleinen Tabelle konkretisiert er dann noch, dass es sich dabei um eine „Hypothetische Rückrechnung T82 auf Basis 100% DBX1MW“ handeln würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Will man das nachvollziehen, gerät man ins Staunen: 2007 gab es keine derartigen Produkte beim Münchener Verein, niemals (auch heute nicht) konnte bei diesem bayerischen Versicherer in diesen Fonds „DBX1MW“ investiert werden und der Tarif „T82“ ist scheinbar nur Bückware. Unterm Strich eine unrealistische und schon unseriöse „Rückrechnung“. Rechnet man stattdessen konkret und seriös nach, so ist eine Rendite von 2,4 % realistisch – sowohl für ein tatsächlich in 2007 abgeschlossenes Produkt als auch für ein heutiges Angebot (ausführliche Hintergründe zu meinen Berechnungen finden sich unten).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf derartigen „Rückrechnungen“ der Versicherer ein pauschales Negativurteil für das erwartbare staatliche Angebot vorzunehmen, ist meines Erachtens einfach nur unseriös. Wer mit derartigen Zahlen das staatliche Angebot willentlich beschädigt, der betreibt eine Verunsicherung, die schon an Fahrlässigkeit grenzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ich verstehe, dass die Lebensversicherer Angst haben vor echter Konkurrenz. Die haben sie zu Recht. Aber das sollte nicht dazu führen, dass unseriös argumentiert wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kleinlein rechnet nach – Factsheet zu „Wenn in Bayern unseriös gegen den Staat gerechnet wird“</strong></p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Der Fall:</strong></li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Es geht um eine Versicherung gegen Einmalbeitrag, die über 16 Jahre laufen soll.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Die Fragestellung:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Performt das Angebot des Münchener Vereins besser als die Anlagen der Bundesbank, des Kenfo und anderer staatlicher Anleger die mindestens 2,7 % erzielen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und insbesondere: Ist die Behauptung korrekt, der Münchener Verein bietet einen Vertrag an, der bis zum Ende der Ansparzeit mit 6,7 % performt?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Das Ergebnis</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Nein, die Performance der staatlichen Akteure ist besser als ein realistisches Angebot des Versicherers.</li>



<li>Den Vertrag, der 2007 abgeschlossen wurde und mit 6,7 % performt haben soll und als Beleg für die These gilt, gab es nicht und konnte auch nie abgeschlossen werden.</li>



<li>Auch ein nach heutigem Tarif abgeschlossener Vertrag lässt selbst unter allerbesten und stark idealisierten Annahmen keine 6,7 % erwarten.</li>



<li>Seriöse Berechnungen führen für das Lebensversicherungsangebot nur zu Renditen von ca. 2,4 % &#8211; sowohl bei Abschluss im Jahr 2007 wie auch bei heutigem Abschluss.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Hintergründe</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Mitarbeiter des Münchener Vereins (MV-Mitarbeiter) zieht einen Vertrag als Beispiel heran, um aufzuzeigen, dass der „Staat“ als Anleger deutlich schlechter abschneidet als der Münchener Verein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser Beispielvertrag soll sich dabei auf einen Tarif „T82“ beziehen. Dieser beruhe dabei „auf Basis 100% DBX1MW“. Es soll sich dabei auch um die „modernste Police“ des Münchener Vereins handeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unklar ist zunächst, ob es sich um eine Kapitallebensversicherung oder um einen Rentenvertrag handeln soll. Auch ist unklar, ob ein Risikoschutz einbezogen ist oder von welcher Kostenbelastung auszugehen ist. Auch ist unklar, ob sich eine Verrentung an den Ansparvorgang anschließen soll und ob diese Verrentung womöglich verpflichtend sein soll (wie etwa bei einer Basis-Rente).</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zur Konkretisierung des Tarifs:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Zu einem „Tarif T82“ finden sich auf der Page des Versicherer keine Informationen. Weder ist eine Überschussbeteiligung für diesen Tarif im letzten Geschäftsbericht ausgewiesen, noch finden sich auf irgendwelche Angaben zu „T82“. Stattdessen werden als Basisrentenverträge<a href="#_ftn2" id="_ftnref2">[2]</a> die Tarife T86, T85 und in einem anderen Prospekt der „Tarif 87 Y“<a href="#_ftn3" id="_ftnref3">[3]</a> beworben. Es ist überraschend, dass gerade die nach Ansicht des MV-Mitarbeiters „modernste Police T82“ auf der Page des Versicherers anscheinend keine Erwähnung findet<a href="#_ftn4" id="_ftnref4">[4]</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei den öffentlich auffindbaren Unterlagen für Basisrentenverträge für eine kürzere Laufzeit, werden Effektivkosten von2,93 % bis 3,99 % ausgewiesen (bei Laufzeit von 12 Jahren). Die Abschluss- und Vertriebskosten belaufen sich stets auf 2,5 % des Einmalbeitrags.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Nachfrage beim MV-Mitarbeiter führte dazu, dass zu einem „Tarif 82“ zwar Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, hier dann jedoch konkret der Tarif „82 Y“ gemeint war und diese Informationen sich nicht auf die betrachtete Fallkonstellation bezieht (stattdessen laufende Beitragszahlung und Ansparfrist von 40 Jahren). Hier werden eher günstige Kostensätze unterstellt (Abschlusskostensatz 2,5 %, Kosten auf Beitrag 7,0 %, Kosten auf Kapital mindestens 0,4 % p.a.).</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Zusammenfassend:</em> Es ist davon auszugehen, dass Kunden heute vermutlich eine fondsgebundene Rentenversicherung nach Tarif86, T85 oder „Tarif 87 Y“ angeboten würde. Dabei ist bei ersteren dann von einer Effektivkostenbelastung von zwischen 2,93 % und 3,99 % auszugehen. Im Ausnahmefall (im Idealfall) könnte es jedoch tatsächlich sein, dass der Tarif „T82“ in Anlehnung an den „Tarif 82 Y“ angeboten würde (dann mit günstigeren Kosten).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch für das Jahr 2007 finden sich zu einem Tarif „T82“ keinerlei Informationen. Stattdessen galten damals die Tarife „Rententarife 67 und 79“ nach Aussage des Münchener Verein als die Spitzenprodukte. Dabei handelte es sich um klassische und ungezillmerte Angebote<a href="#_ftn5" id="_ftnref5">[5]</a>. Insbesondere verwies dabei das Versicherungsunternehmen in 2007 ausdrücklich darauf, dass klassische Rentenversicherungen besonders attraktiv wären.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Zusammenfassend:</em> Es kann davon ausgegangen werden, dass einem Kunden in 2007 ausdrücklich eine klassische Rentenversicherung empfohlen wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es gilt also für eine Renditeabschätzung drei unterschiedliche Fallkonstellationen zu betrachten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>„Abschluss in 2007“ in einem ungezillmerten klassischen Rententarif.</li>



<li>„Abschluss in 2026 – realistischer Vertrag“ in einem fondsgebundenen Rententarif mit Effektivkosten von mindestens 2,94 %.</li>



<li>„Abschluss in 2026 – idealisierter Vertrag“ in einem fondsgebundenen Rententarif mit geringeren Kosten.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zur Konkretisierung des abgesicherten Risikos:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Da sowohl im Jahr 2007 als auch heute ausdrücklich Rententarife als besonders geeignet vom Versicherungsunternehmen beworben werden, ist davon auszugehen, dass der MV-Mitarbeiter auch auf einen Rentenvertrag Bezug nimmt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da ausdrücklich auf eine Rendite zum Abschluss der Ansparphase Bezug genommen wird, ist zu vermuten, dass es sich nicht um eine Basis-Rente handelt, sondern um eine Schicht-3 Rente, da bei ersterer kein Kapital abgerufen werden kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daher ist zu vermuten, dass auch eine übliche Todesfallabsicherung inkludiert sein soll. Diese ist üblicherweise eine Beitragsrückgewähr, so dass im Todesfall gerade der eingesetzte Einmalbeitrag als Todesfallleistung zur Auszahlung kommen sollte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Leider versäumte es der Autor darauf hinzuweisen, mit welchem Alter und mit welchem Geschlecht der Beispielvertrag in 2007 abgeschlossen worden sein soll. Vereinfachend wird im Folgenden angenommen, dass der Vertrag von einem Mann im Alter 30 abgeschlossen wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>In der Variante mit Abschluss in 2007</em> in einem Rententarif ist damit von der Kalkulationssterbetafel DAV04R-M und einem Rechnungszins von 2,25 % auszugehen. Als Todesfallleistung ist Beitragsrückgewähr vereinbart.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>In der Variante mit Abschluss in 2026</em> handelt es sich zwar um einen Rententarif, jedoch ist in der Ansparzeit das Todesfallrisiko dominierend. Es ist damit von der Kalkulationssterbetafel DAV08T-M ohne Rechnungszins auszugehen. Die Kapitalanlage erfolgt dann auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zum Fondsinvestment in den DBX1MW:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Fonds DBS1MW existierte bereits in 2007 und hat im Zeitraum vom 01.07.2007 bis 30.06.2023 tatsächlich mit 7,58 % außerordentlich gut performt<a href="#_ftn6" id="_ftnref6">[6]</a>. Er stellt damit eine Ausnahme dar. Im Jahr 2007 konnte jedoch noch nicht erkannt werden, dass gerade der DBS1MW außerordentlich gut laufen würde. Ex-Post diese Anlage als erwartbares Szenario darzustellen, ist daher nicht seriös.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ausweislich diverser Geschäftsberichte wurde dieser Fonds beim Münchener Verein nie auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers bespart<a href="#_ftn7" id="_ftnref7">[7]</a>. Auch nach heutiger Fondsauswahl des Münchener Verein steht dieser Fonds nicht zur Verfügung<a href="#_ftn8" id="_ftnref8">[8]</a>. Daher ist die Bezugnahme auf diesen Fonds als Anlage innerhalb eines fondsgebundenen Vertrags zusätzlich unseriös.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Zusammenfassend:</em> Die Bezugnahme auf ein Investment in den DBS1MW im Umfeld von Produkten des Münchener Vereins erscheint irreführend und ist unseriös, da es weder in der Vergangenheit noch heute möglich war und die herausragende Perfomance des Fonds nur Ex-Post feststellbar war.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Berechnung in der Variante mit Abschluss in 2026 ist jedoch auf eine Fondsanlage abzustellen und dieser eine Wertentwicklung zu unterstellen. Es ist zu vermuten, dass der Autor darstellen wollte, welche Effekte sich ergäben, würde der Kunde in einen Fonds investieren, der wie der DBX1MW performen würde. Daher wird auf genau solch einen Fonds im Folgenden in der Variante „Idealfall“ abgestellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Festlegung der Berechnungsparameter</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">In allen Fällen wird von einem 30-jährigen Versicherungsnehmer ausgegangen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Für die Variante „Abschluss in 2007“</em> werden folgende Kalkulationsannahmen angesetzt: i=2,25 %, DAV04R-M, Zillmersatz 4,0 %, laufende Überschussbeteiligung wie deklariert, Schlussüberschuss so wie ein maximaler in 2023 deklarierter Schlussüberschuss für vergleichbare Tarife.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Für die Variante „Abschluss in 2023 – unrealistischer Idealvertrag“</em> werden folgende Kalkulationsannahmen angesetzt: kein Rechnungszins in der Ansparfrist, DAV08T-M, Abschlusskostensatz 2,5 %, Kosten auf Beitrag 7,0 %, Kosten auf Kapital 0,4 % p.a., Wertentwicklung des Fonds 7,58 %.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Für die Variante „Abschluss in 2023 – realistischerer Vertrag“</em> werden entsprechend eines vorliegenden Produktinformationsblatts<a href="#_ftn9" id="_ftnref9">[9]</a> folgende Kalkulationsannahmen angesetzt: kein Rechnungszins in der Ansparfrist, DAV08T-M, Abschlusskostensatz 2,5 %, Kosten auf Beitrag 5,0 %, Kosten auf Kapital 3 % p.a., Wertentwicklung des Fonds 6 %.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Berechnungsergebnisse</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bei Abschluss in 2007</em> hätte sich &#8211; unter den wie oben entwickelten Parametern &#8211; bei einem Einmalbeitrag von 100.000 € eine Ablaufleistung (inklusive Überschussbeteiligung) von ca. 125.500 € aus garantierter Leistung ergeben. Hinzu kommen ca. 16.000 € aus laufender Überschussbeteiligung und ein Schlussüberschuss von ca. 4.500 €. Dies führt zu einer Gesamtleistung von ca. 146.000 €.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dies entspricht einer Sparrendite von 2,41 %.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bei Abschluss in 2023 nach „unrealistischem Idealvertrag“</em> hätte sich bei einem Einmalbeitrag von 100.000 € eine Ablaufleistung von ca. 273.000 € ergeben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dies entspräche einer Sparrendite von 6,48 %.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bei Abschluss in 2023 nach realistischerem Vertrag</em><strong> </strong>hätte sichbei einem Einmalbeitrag von 100.000 € eine Ablaufleistung von etwas unter 146.000 € ergeben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dies entspricht einer Sparrendite von 2,39 %.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Zusammenfassend:</em><strong> </strong>Verzichtet man auf den Einbezug des unrealistischen und unseriösen „Idealvertrags“, performen der klassische Vertrag aus 2007 und der realistische fondsgebundene Vertrag aus 2026 auf vergleichbarem Niveau von ca. 2,4 %.</p>



<p class="wp-block-paragraph">23.07.2026, V.i.S.d.P. Axel Kleinlein &#8211; Berlin</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Originalpost:</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="597" height="975" src="https://www.axelkleinlein.de/wp-content/uploads/2026/07/post.jpg" alt="" class="wp-image-693"/></figure>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><a id="_ftn1" href="#_ftnref1">[1]</a> <a href="https://www.linkedin.com/posts/useubert_sollte-der-staat-unser-geld-f%C3%BCr-die-rente-share-7485282335521906689-jUaB/?utm_source=share&amp;utm_medium=member_desktop&amp;rcm=ACoAADKfiXUBah_pdCkORB9iiN7Fcv8ZxFzZinE" target="_blank" rel="noopener">https://www.linkedin.com/posts/useubert_sollte-der-staat-unser-geld-f%C3%BCr-die-rente-share-7485282335521906689-jUaB/?utm_source=share&amp;utm_medium=member_desktop&amp;rcm=ACoAADKfiXUBah_pdCkORB9iiN7Fcv8ZxFzZinE</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref2" id="_ftn2">[2]</a> https://www.muenchener-verein.de/unternehmen/der-muenchener-verein/rechtliche-informationen/</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref3" id="_ftn3">[3]</a> https://www.muenchener-verein.de/privatkunden/vorsorge-vermoegen/geldanlage-absicherung/fondsgebundene-rentenversicherung/</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref4" id="_ftn4">[4]</a> Im für den Vertrieb erstellten „Maklernetzwerk“ finden sich weitere Unterlagen, der Tarif „T82“ wird hier aber auch nicht ausdrücklich erwähnt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref5" id="_ftn5">[5]</a> https://www.presseportal.de/pm/60945/931379</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref6" id="_ftn6">[6]</a> https://www.dasinvestment.com/fonds/sparplan-rechner/fuer/LU0274208692?endDate=30.06.2023&amp;fees=0&amp;initialInvestment=1000&amp;startDate=01.07.2007</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref7" id="_ftn7">[7]</a> Siehe zum Beispiel Geschäftsbericht 2025 Seite 105.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref8" id="_ftn8">[8]</a> https://www.muenchener-verein.de/downloadcenter/LV/Verkaufsunterlagen/7701368.pdf</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a id="_ftn9" href="#_ftnref9">[9]</a> <a href="https://www.muenchener-verein.de/downloadcenter/LV/Sonstige_Unterlagen/2018512.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://www.muenchener-verein.de/downloadcenter/LV/Sonstige_Unterlagen/2018512.pdf</a> in der Berechnungen wurden leicht niedrigere Kosten angenommen als sie nach Produktinformationsblatt möglich wären.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kleinlein rechnet nach – „Kundennutzen“</title>
		<link>https://www.axelkleinlein.de/aktuelles/versicherungsmathematik-nachgerechnet/kundennutzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jun 2026 08:18:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kleinlein rechnet nach]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.axelkleinlein.de/?p=686</guid>

					<description><![CDATA[Fehlender „Kundennutzen“ – Rückabwicklung einer Basisrente möglich In „Kleinlein rechnet nach“ stellt Dipl.- Math. Axel Kleinlein aus seiner Sicht spannende Ergebnisse aus seiner täglichen Gutachtertätigkeit vor. Die Fälle sind anonymisiert und die dargestellten Ergebnisse beleuchten jeweils immer nur einen spezifischen &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Fehlender „Kundennutzen“ – Rückabwicklung einer Basisrente möglich</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>In „Kleinlein rechnet nach“ stellt Dipl.- Math. Axel Kleinlein aus seiner Sicht spannende Ergebnisse aus seiner täglichen Gutachtertätigkeit vor. Die Fälle sind anonymisiert und die dargestellten Ergebnisse beleuchten jeweils immer nur einen spezifischen Sachverhalt.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Basisrenten – auch Rürup-Renten genannt – haben einen Vorteil, mit dem sie gerne verkauft werden: Die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden – wenn man denn überhaupt ein solches Steuersparinstrument gebrauchen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Basisrenten haben auch viele Nachteile. Ganz vorneweg: Man kann einen solchen Vertrag nicht kündigen, man kann zu Rentenbeginn das Kapital nicht entnehmen und man ist auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass das Versicherungsunternehmen eine vernünftige Rente auszahlt. Immer wieder gibt es Kunden, die so einen Vertrag abgeschlossen haben und sich nun fragen, ob der Vertragsabschluss sinnvoll war &#8211; besonders wenn dafür ein anderer Vertrag storniert wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Herrn F. aus B. stellt sich diese Frage. Hat ihm doch ein Vermittler vor vier Jahren dazu geraten einen älteren Vertrag zu kündigen und stattdessen in neue und vermeintlich bessere Verträge zu investieren. Darunter eben auch eine Rürup-Rente. Die Analyse zeigt aber: Selbst unter guten Voraussetzungen kann er nicht erwarten, eine Inflationsrrate von 2,0 Prozent mit dem Vertrag zu erzielen. Und es zeigt sich auch, dass der Kunde keine Chance hatte, wirklich zu verstehen, was ihm da verkauft wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Seit Februar 2019 müssen aber derartige Verträge einen „Kundennutzen“ erwarten lassen. Verständlichkeit ist dabei ein &#8222;Muss&#8220;. Und nach Ansicht der Aufsichtsbehörde gehört auch dazu, dass 2,0 Prozent unter realistischen Annahmen als Rendite erwartbar sein sollen. Unter anderem auch, wenn der Vertrag storniert wird. Das soll aber nur für die Hälfte aller Kunden gelten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">All das trifft auf den Vertrag von Herrn F. nicht zu. Der Vertrag hat keinen „Kundennutzen“, er ist „nutzlos“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was das zivilrechtlich bedeutet ist (noch) nicht von den Gerichten entschieden. Zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Gernot Stenger aus Hamburg haben wir aber eine Argumentation erarbeitet, warum der fehlende Kundennutzen eine Rückabwicklung des Vertrags ermöglicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jeder Fall ist individuell. Was für Herrn F. gilt muss nicht für Frau N. zutreffen. Deshalb muss jeder Vertrag gesondert geprüft werden. Übrigens ist für Männer der Kundennutzen bei Rürup-Renten deutlich seltener als bei Frauen. Denn Männer leben kürzer und dadurch sinkt die erwartbare Rendite.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kleinlein rechnet nach – Factsheet zu „Kundennutzen“</strong></p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Der Fall:</strong></li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Es geht um eine fondsgebundene Basisrente (Rürup Rente), Abschluss am 01.01.2022, Rentenbeginn 01.01.2054, monatlicher Beitrag von 100 €, garantierter Rentenfaktor 20 €, keine Zusatzversicherung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vertrag beinhaltet ein „höheres Verlustrisiko“ (Chance-Risiko-Klasse 4). Bei einer Wertentwicklung des Fonds von 5,0 % soll zur Verrentung ein Kapital von 62.000 € gebildet werden und daraus dann eine Beginnrente von 260 € zur Auszahlung kommen<a href="#_ftn1" id="_ftnref1"><strong>[1]</strong></a>.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Das Problem:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Da es sich um eine Basisrente handelt, kann der Vertrag bei Stornierung nur beitragsfrei gestellt werden und nicht gekündigt werden. Die zu erwartende Rentenleistung, gemessen am Rentenfaktor, erscheint recht gering.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Die Frage:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Weist der Vertrag einen hinreichenden Kundennutzen auf?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Das Ergebnis</strong></li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Der Vertrag weist keine hinreichende Transparenz auf, um den Versicherungsnehmer in die Lage zu versetzen, eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen.</strong></li>



<li><strong>Unter Ansatz des Rentenfaktors und unter Einbezug von möglichen Überschüssen, ist bei 5,0 % Wertentwicklung des Fonds mit 1,95 % nur eine Rendite unterhalb von 2,0 % zu erwarten. Der Vertrag weist daher hier keinen Kundennutzen auf.</strong></li>



<li><strong>Mehr als die Hälfte der Verträge dieses Tarifs erzielen bei Beitragsfreistellung eine Rendite von maximal -0,45 %, also eine Rendite unterhalb von 2,0 %. Der Vertrag weist daher auch hier keinen Kundennutzen auf.</strong></li>



<li><strong>Wegen fehlendem Kundennutzens kann der Vertrag vermutlich rückabgewickelt werden.</strong></li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Hintergründe:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die aktuariellen Grundlagen: </strong>Der Vertrag wurde für die Zeit bis Rentenbeginn ohne Rechnungszins kalkuliert, der Rentenfaktor mit einem Zins von 0,25 %. Grundlage ist die Sterbetafel DAV04R-Männer und ein Zillmersatz von 2,5 % der Beitragssumme.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beim Versicherungsunternehmen war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Stornoquote von 5,2&nbsp;% zu beobachten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Analyse: </strong>Die im Produktinformationsblatt ausgewiesene monatliche Altersleistung ist der Höhe nach unplausibel und hätte so nicht dargestellt werden dürfen, da das Versicherungsunternehmen zusätzliche zukünftige Überschussbeteiligung eingerechnet hatte. Der Versicherungsnehmer hatte daher keine Möglichkeit, eine tatsächlich zu erwartende Altersleistung einschätzen zu können. Eine „Kenntnis der Sachlage“ war damit nicht möglich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei einer realistischen Lebenserwartung war für den Vertrag, bei einer Wertentwicklung des Fonds von 5,0 % durch den Rentenbezug nur eine Rendite von 1,95 % zu erwarten</p>



<p class="wp-block-paragraph">Durch die Stornoquote war zu erwarten, dass nach 12 Jahren und 9 Monaten genau die Hälfte der Versicherten den Vertrag bereits storniert haben. Bei einer Stornierung/ Beitragsfreistellung zu diesem Zeitpunkt, zu dem also die Hälfte aller Kunden bereits storniert haben, war nur eine Rendite von -0,45&nbsp;% zu erwarten. Für die Kunden, die vor diesem Zeitpunkt stornieren ist eine noch schlechtere Rendite zu verzeichnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da nach Ansicht der BaFin ein Vertrag mit „Kundennutzen“ mindestens jeweils 2,0 % aufweisen muss, liegt also für den Vertrag kein Kundennutzen vor.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Juristische Fragestellung:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach europarechtlichen Vorgaben dürfen seit Februar 2019 nur Verträge mit Kundennutzen zum Verkauf kommen. Nach Ansicht der BaFin ist für den Kundennutzen das Erzielen der Renditeschwelle von 2,0 % notwendig.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Kann der Vertrag wegen fehlendem Kundennutzens rückabgewickelt werden?</li>



<li>Kann der Vermittler wegen Vermittlung eines „nutzlosen“ Vertrags zur Verantwortung gezogen werden?</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Ansicht des Rechtsanwalts Dr. Gernot Stenger aus Hamburg, mit dem wir zusammenarbeiten, ist die Antwort auf beide Fragen ein klares „Ja“.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Anlage: </strong>Tabelle der mit dem Vertrag nach Produktinformationsblatt erreichbarer Renditen</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>&nbsp;</strong></td><td><strong>Renditeerfolg</strong></td></tr><tr><td>als theoretischer Sparvertrag (Kapital kann nicht abgerufen werden)</td><td>2,83%</td></tr><tr><td>als Gesamtvertrag</td><td>1,95%</td></tr><tr><td>als Sparvertrag bei Storno zum Zeitpunkt zu dem die Hälft schon storniert haben</td><td>-0,45%</td></tr></tbody></table></figure>



<p class="wp-block-paragraph">16.06.2026, V.i.S.d.P. Axel Kleinlein &#8211; Berlin</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere Infos zur Rückabwicklung von Rürup-Renten finden Sie <a href="https://www.axelkleinlein.de/raus-aus-ruerup-renten/">hier</a>.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref1" id="_ftn1">[1]</a> Zur Anonymisierung wurden einige Werte aktuariell gerundet und angepasst.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kleinlein rechnet nach – „Zillmern“</title>
		<link>https://www.axelkleinlein.de/aktuelles/versicherungsmathematik-nachgerechnet/kleinlein-rechnet-nach-zillmern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 12:48:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kleinlein rechnet nach]]></category>
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					<description><![CDATA[4 Prozent gezillmert – kostet aber 8,3 Prozent des Beitrags In „Kleinlein rechnet nach“ stellt Dipl.- Math. Axel Kleinlein aus seiner Sicht spannende Ergebnisse aus seiner täglichen Gutachtertätigkeit vor. Die Fälle sind anonymisiert und die dargestellten Ergebnisse beleuchten jeweils immer &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>4 Prozent gezillmert – kostet aber 8,3 Prozent des Beitrags</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>In „Kleinlein rechnet nach“ stellt Dipl.- Math. Axel Kleinlein aus seiner Sicht spannende Ergebnisse aus seiner täglichen Gutachtertätigkeit vor. Die Fälle sind anonymisiert und die dargestellten Ergebnisse beleuchten jeweils immer nur einen spezifischen Sachverhalt.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">„Zillmern“ ist ein seltsames Wort. Es rührt vom Namen des Versicherungsmathematikers August Zillmer her, der ein spezielles mathematisches Verfahren entwickelt hat. Mit diesem werden Abschlusskosten bei Lebensversicherungsverträgen verrechnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Recht und Gesetz darf ein Versicherer dabei nur bis zu einem Höchstbetrag gehen. Dafür wird geschaut, wieviel Beiträge der Kunde zu zahlen gedenkt und von dieser Summe dürfen heute maximal 2,5 Prozent an Abschlusskosten über das Zillmerverfahren angesetzt werden – bis 2017 sogar vier Prozent.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das klingt erst mal so, als dürfte ein Versicherer von Hundert Euro Beitrag nur maximal 2,50 Euro oder bei älteren Verträgen vier Euro als Abschlusskosten von jedem Beitrag abziehen. Stimmt jedoch nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn das Versicherungsunternehmen brauchte die vollen Abschlusskosten schon zu Beginn. Der letzte Beitrag geht aber erst Jahrzehnte später ein. Jeder Euro, der so spät eingeht, ist aber zu Vertragsbeginn deutlich weniger wert – er muss abgezinst werden. Deswegen muss eben der Versicherer von jedem Beitrag deutlich mehr für die Zillmerung einkassieren – Geld, das dann zum Sparen fehlt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das hat versicherungsmathematisch auch Hand und Fuß. Wie im Beispielvertrag. Hier schloss eine 40-jährige Dame in 2001 einen Vertrag ab, zahlte monatlich 100 Euro und wollte das bis zum Alter 85 tun. Das Unternehmen „zillmerte“ dann 2.160 Euro für die Abschlusskosten. Soweit alles klar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da aber zum Beispiel ein Euro, den das Unternehmen in 2045 bekommt, mit dem Rechnungszins (hier 3,25 %) abgezinst zu Vertragsbeginn nur etwa 24 Cent wert war, hat das Unternehmen mit einem höheren Anteil des Beitrags für die Abschlusskosten gerechnet – nämlich mit etwas mehr als dem Doppelten, genauer 8,3&nbsp;Prozent. Denn der Barwert all dieser Beitragsanteile ergibt genau dann diese 2.160 Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das heißt: Von den 100 Euro, die die Dame jeden Monat zahlt, gehen 8,27 Euro nur für die Abschlusskosten weg. In ihrem Fall jeden Monat von 2001 bis 2045! Das fehlt dann beim Sparen. Würde der Versicherer tatsächlich nur wirklich vier Euro abziehen, dann wäre die Versicherungssumme etwas höher – statt 65.000 € dann sogar 68.500 €.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ich gebe zu, das ist alles ziemlich kompliziert und gar nicht einfach zu verstehen. Aber es geht um Geld, das dann nicht zum Sparen für die Kunden zur Verfügung steht. Und irgendjemand muss ja mal versuchen, das zu erklären. Denn in den Versicherungsbedingungen gibt sich das Unternehmen gar keine Mühe diesen Sachverhalt zu erklären. Es verweist nur auf das „Zillmerverfahren“ und meint, alles sei jetzt klar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es gibt auch keine feste Faustregel, wie hoch der tatsächliche Abzug für das Zillmern ist. Denn je länger der Versicherungsnehmer plant seine Beiträge zu zahlen und je höher der Rechnungszins ist, umso höher fällt der „Zillmer-Aufschlag“ aus. Hätte sie den Vertrag nur für 25 Jahre abgeschlossen, dann würden nur 5,90 € monatlich fällig werden. Und wären nur 2,5 Prozent der Beitragssumme gezillmert worden (so wie es heute maximal möglich ist), dann wären 5,17 € pro Monat fürs Zillmern angefallen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aber generell gilt, kein Kunde kann erkennen, dass er deutlich mehr zahlt als nur den Maximalzillmersatz. Wenn das aber so intransparent ist, darf der Versicherer denn dann wirklich diese höheren Abzüge vornehmen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier sind nun die Juristen gefordert!</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kleinlein rechnet nach – Factsheet zur Zillmerung</strong></p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Der Fall:</strong></li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Die Versicherungsnehmerin schloss zum 01.01.2001 im Alter von 40 Jahren eine Kapitallebensversicherung ab, Vertragsdauer und Beitragszahlungsdauer bis Alter 85. Der Beitrag betrug ursprünglich 100 € pro Monat. Es war eine Todes- und Erlebensfallleistung von 65.000 € vereinbart.<strong> <a href="#_ftn1" id="_ftnref1"><strong>[1]</strong></a></strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Das Problem:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Versicherungsnehmerin wollte wissen, welcher Anteil des Beitrags für den Versicherungsschutz, für das Sparen und welcher Anteil für Kosten angesetzt wurde. Insbesondere interessieret sie sich für die Höhe der Abschlusskosten.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Die Frage:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wie teilte sich der Beitrag für die verschiedenen Leistungs- und Kostenkomponenten auf?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Das Ergebnis</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"> </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Knapp 80 Prozent des Beitrags werden für Risikoschutz oder Sparen verwendet</strong></li>



<li><strong>Gut 20 Prozent des Beitrags werden für Kosten verwendet</strong></li>



<li><strong>Der größte Kostenanteil sind mit 8,3 Prozent die Abschlusskosten</strong></li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Hintergründe:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die aktuariellen Grundlagen: </strong>Es handelt sich um einen klassisch kalkulierten Vertrag mit Rechnungszins 3,25 % und Sterbetafel DAV94T für Frauen. Das Unternehmen kalkulierte mit einem Ratenzahlungszuschlag von 5 %.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Analyse: </strong>Die Hauptkomponente des Beitrags entfiel mit knapp 60 % auf den Todesfallschutz. Da der Vertrag bis zum Alter 85 vereinbart war und nach der Stebetafel die Überlebenswahrscheinlichkeit nur bei 36 % lag, ist diese starke Gewichtung auf den Todesfallschutz auch nachvollziehbar und plausibel.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da der Vertrag mit 4 % der Beitragssumme von 54.000 € gezillmert war, kalkulierte das Unternehmen mit einer Gesamtzillmerung von 2.160 €. Unter Ansatz des Rechnungszinses und der Sterbetafel ergibt ein jährlicher Beitrag von 99,29 € gerade einen Barwert von 2.160 €. Nun sind 99,29 € gerade 8,3 Prozent des Gesamtbeitrags pro Jahr. <strong><br></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Juristische Fragestellung:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Versicherungsunternehmen verweist in den Versicherungsbedingungen auf das Zillmerverfahren und erklärt, dass:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„der zu tilgende Betrag ist … auf 4 % der von Ihnen während der Laufzeit zu zahlenden Beiträge beschränkt“.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Tatsächlich entnahm der Versichere aber stets 8,3 Prozent des Beitrags für die Zillmerung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Frage</strong>: Ist der Abzug von Abschlusskosten von 8,3 Prozent des Beitrags von dieser Formulierung in den Versicherungsbedingungen gedeckt? Oder hätte der Versicherer nur 4 Prozent ansetzen dürfen?</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Anlage: </strong>Tabelle der Beitragsbestandteile</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="569" height="348" src="https://www.axelkleinlein.de/wp-content/uploads/2026/06/image-1.png" alt="" class="wp-image-594"/></figure>



<p class="wp-block-paragraph">04.06.2036, V.i.S.d.P. Axel Kleinlein &#8211; Berlin</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref1" id="_ftn1">[1]</a> Zur Anonymisierung wurden einige Werte aktuariell gerundet und angepasst.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kleinlein rechnet nach – „laufende Überschussbeteiligung“</title>
		<link>https://www.axelkleinlein.de/aktuelles/versicherungsmathematik-nachgerechnet/ueberschussbeteiligung-berechnet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Kleinlein]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 12:42:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kleinlein rechnet nach]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.axelkleinlein.de/?p=589</guid>

					<description><![CDATA[Überschussbeteiligung – nicht einmal ein Zehntel kam zur Auszahlung In „Kleinlein rechnet nach“ stellt Dipl.- Math. Axel Kleinlein aus seiner Sicht spannende Ergebnisse aus seiner täglichen Gutachtertätigkeit vor. Die Fälle sind anonymisiert und die dargestellten Ergebnisse beleuchten jeweils immer nur &#8230;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Überschussbeteiligung – nicht einmal ein Zehntel kam zur Auszahlung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>In „Kleinlein rechnet nach“ stellt Dipl.- Math. Axel Kleinlein aus seiner Sicht spannende Ergebnisse aus seiner täglichen Gutachtertätigkeit vor. Die Fälle sind anonymisiert und die dargestellten Ergebnisse beleuchten jeweils immer nur einen spezifischen Sachverhalt.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wann rentiert sich eine Altersvorsorge bei einem Versicherer? Natürlich dann, wenn die Leistung, die der Kunde ausgezahlt bekommt, am Schluss möglichst hoch ist. Seit über hundert Jahren wirbt die Versicherungswirtschaft damit, dass sie die Altersvorsorge besonders gut organisieren kann. Dabei setzte sie auf eine Koppelung einer eher geringen garantieren Leistung mit der Überschussbeteiligung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So hat der Kunde in einem Beispielfall zu Vertragsbeginn im Jahr 2003 eine Überschussbeteiligung von 20.000 € in Aussicht gestellt bekommen. Nachdem der Vertrag nach 20 Jahren ausgelaufen ist, kamen aber nur 1.500&nbsp;€ an Überschüssen zur Auszahlung – nicht einmal ein Zehntel dessen, was in Aussicht gestellt wurde!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kein Einzelfall, wie die Praxis zeigt. Flächendeckend enttäuschen die Versicherer die Erwartungen der Kunden. Was sich auch zeigt: Die sehr geringe Überschussbeteiligung ist wie im Beispielfall oft korrekt errechnet worden – wenn man davon ausgeht, dass das geltende Aufsichtsrecht so angewendet werden darf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Idee klingt zunächst sinnvoll: Die garantierte Auszahlung fällt eher gering aus, weil sie besonders vorsichtig kalkuliert wird. Die garantierte Rendite ist dann dürftig. Das soll dem Versicherungsunternehmen Spielraum geben, um Überschüsse zu erzielen. An diesen Überschüssen sollen dann die Kunden beteiligt werden. Die Überschussbeteiligung wäre dann ein „Renditeturbo“, um die Verträge rentabel zu machen. So die Theorie.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Tatsächlich haben die Versicherer aber nicht vorsichtig genug kalkuliert. Im Gegenteil, sie haben sich sogar im großen Stil verkalkuliert. Zum Schaden der Kunden. Denn die Überschussbeteiligung ist deutlich unter den Erwartungen geblieben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In erheblichem Umfang haben die Versicherer Teile der Überschussbeteiligung für andere Zwecke verwendet &#8211; nämlich, um ihre Kalkulationsfehler auszugleichen. Für den Beispielfall kann man immerhin 3.000 € in der Zinszusatzreserve dem Vertrag zuordnen, die aber nicht zur Auszahlung kamen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ob es zivilrechtlich korrekt ist, dass der Vertrag keinen Überschuss-Cent aus der Zinszusatzreserve sieht, ist unklar. Denn in den Versicherungsbedingungen findet sich kein Hinweis, dass die Überschussbeteiligung gekürzt werden kann, wenn sich das Versicherungsunternehmen verkalkuliert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier sind nun die Juristen gefordert!</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kleinlein rechnet nach – Factsheet zur „laufenden Überschussbeteiligung“</strong></p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Der Fall <a id="_ftnref1" href="#_ftn1"><strong>[1]</strong></a>:</strong></li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Es geht um eine klassische Kapitallebensversicherung, ursprünglich gedacht zur Altersvorsorge. Abschluss am 01.01.2003, Laufzeit bis 01.01.2023, Jährlicher Beitrag von 1.200&nbsp;€, versicherte Erlebensfall- und Todesfallleistung 30.000 €, keine Zusatzversicherung. Zu Vertragsbeginn wurde zum Vertragsende eine Überschusssumme von etwas über 20.000 € in Aussicht gestellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vertrag ist regulär ausgelaufen. Neben der Versicherungssumme erhielt der Versicherungsnehmer 1.200 € aus der laufenden Überschussbeteiligung, 300 € Schlussüberschuss und keine Beteiligung an den Bewertungsreserven.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Das Problem:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vertrag wies aus der garantierten Leistung eine Rendite auf die eingezahlten Beiträge in Höhe von 2,1 % aus. Durch die Überschussbeteiligung stieg die Rendite nur um 0,6&nbsp;% dann auf 2,7 %. Die in Aussicht gestellten Überschüsse von 20.000 € bzw. eine Rendite von 6,6&nbsp;% ist nicht eingetreten.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Die Frage:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sind Überschüsse von insgesamt nur 1.200 € korrekt?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Das Ergebnis</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"> </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Die laufende Überschussbeteiligung war der Höhe nach plausibel.</strong></li>



<li><strong>Der Versicherungsnehmer hätte für die Altersvorsorgeplanung von vornherein nur die garantierte Leistung einplanen sollen.</strong></li>



<li><strong>Massive Kürzungen der Überschussbeteiligung erfolgten wegen Kalkulationsfehlern des Versicherers.</strong></li>



<li><strong>Es ist unklar, ob diese Kürzungen vertraglich gedeckt waren.</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die aktuariellen Grundlagen: </strong>Der Vertrag wurde mit einem Rechnungszins von 3,25&nbsp;%, der Sterbetafel DAV94T-Männer und einem geminderten Zillmersatz von 2,0 % der Beitragssumme kalkuliert (ist ausdrücklich so angegeben). Die laufenden Überschussbeteiligungssätze wurden den Geschäftsberichten bzw. der Fachpresse entnommen. Es wird von verzinslicher Ansammlung mit einer Mindestverzinsung in Höhe des Rechnungszinses ausgegangen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Grundlegende Ergebnisse: </strong>Der Vertrag war vergleichsweise kostengünstig kalkuliert. Die Überschüsse fielen nach Deklaration aber gering aus und entfielen zeitweise ganz. Nach gutachterlicher Analyse ergeben sich bei Ansatz der tatsächlichen Deklarationen bis zum Vertragsende 986,66 € an laufender Überschussbeteiligung. Die Differenz zu den ausgezahlten Überschüssen kann auf Risiko- oder Kostenüberschüsse zurückgeführt werden. <strong>Damit ist die vom Versicherungsunternehmen ausgezahlte Überschussbeteiligung der Höhe nach plausibel.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Analyse: </strong>Die im Vertragsverlauf gewährten Überschüsse waren außerordentlich niedrig und entfielen zuweilen ganz. Hintergrund ist die Niedrigzinsphase mit geringen Kapitalerträgen. Hinzu tritt, dass das Versicherungsuntenrehmen den Vertrag zwar mit 3,25 % kalkulierte, diese Verzinsung aber nicht erwirtschaften konnte. Das Versicherungsunternehmen hat sich also verkalkuliert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Ausgleich des Kalkulationsfehlers bildete das Versicherungsunternehmen eine „Zinszusatzreserve“ zu Lasten der Überschussbeteiligung aller Kunden – auch zu Lasten des begutachteten Vertrages. Zum Vertragsende können (gemessen am Anteil der Gesamt-deckungsrückstellung) 2.959 € in der Zinszusatzreserve dem vorliegenden Vertrag zugeordnet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hätte das Versicherungsunternehmen die hier geparkten Überschüsse ausgekehrt, hätte der Vertrag 2.959 € mehr Überschüsse zugewiesen bekommen und die Vertragsrendite wäre auf 3,5&nbsp;% gestiegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Juristische Fragestellung:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Hat das Versicherungsunternehmen die Überschussbeteiligung zu Lasten des Versicherungsnehmers zur Ausfinanzierung der Zinszusatzreserve verwenden dürfen?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aufsichtsrechtlich war dies vermutlich korrekt. Zivilrechtlich eröffnet aber der Blick in die Versicherungsbedingungen und andere Unterlagen, anscheinend keine Möglichkeit für das Versicherungsunternehmen, die Überschussbeteiligung auf Grund von Kalkulationsfehlern zu kürzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Anlage: </strong>Vertragsentwicklung und Überschussbeteiligung</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="945" height="479" src="https://www.axelkleinlein.de/wp-content/uploads/2026/06/image.png" alt="" class="wp-image-590" srcset="https://www.axelkleinlein.de/wp-content/uploads/2026/06/image.png 945w, https://www.axelkleinlein.de/wp-content/uploads/2026/06/image-720x365.png 720w, https://www.axelkleinlein.de/wp-content/uploads/2026/06/image-768x389.png 768w" sizes="(max-width: 945px) 100vw, 945px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">28.05.2026, V.i.S.d.P. Axel Kleinlein &#8211; Berlin</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref1" id="_ftn1">[1]</a> Zur Anonymisierung wurden einige Werte aktuariell gerundet und angepasst.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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