Raus aus der Rürup-Rente

Rückabwicklung bei fehlendem Kundennutzen

Rürup-Rente abgeschlossen – und jetzt kommen Sie nicht mehr heraus?

Viele Versicherungsnehmer stellen Jahre nach Abschluss einer Basisrente (Rürup-Rente) fest:

  • Der Vertrag ist unflexibel.
  • Das Kapital kann nicht ausgezahlt werden.
  • Die erwartete Rente erscheint enttäuschend.
  • Eine Kündigung ist nicht möglich.

Seit Februar 2019 müssen Versicherungsprodukte nach europäischem Aufsichtsrecht einen erkennbaren Kundennutzen bieten. Wir prüfen, ob Ihr Vertrag diese Anforderungen erfüllt.

Fehlt beim Vertrag der Kundennutzen, so gehen wir zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Gernot Stenger (Hamburg) davon aus, dass Sie den Vertrag rückabwickeln können. Das heißt :

Bei fehlendem Kundennutzen werden Sie so gestellt, als hätten Sie den Vertrag nicht abgeschlossen und Sie erhalten das eingezahlte Geld (zzgl. Erträge) zurück. Lediglich etwaige Steuervorteile müssen Sie dann aber an das Finanzamt zurückzahlen.


Was wir prüfen

Hat Ihre Rürup-Rente überhaupt einen Kundennutzen?

Nach den Vorgaben der Aufsicht dürfen Versicherungsprodukte nicht verkauft werden, wenn sie für den Kunden keinen ausreichenden Nutzen erwarten lassen. Dabei spielen insbesondere Kosten, Transparenz und die tatsächliche Renditeerwartungen eine entscheidende Rolle.

Als Versicherungsmathematiker analysieren wir Ihren Vertrag individuell:

  • Wie hoch war die Kostenbelastung im Vertrag?
  • Welche Rendite war bei Vertragsabschluss tatsächlich erwartbar?
  • Waren die Angaben verständlich und nachvollziehbar?
  • Konnte der Vertrag die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen?
  • Liegt möglicherweise kein ausreichender Kundennutzen vor?

… und wenn kein Kundennutzen vorlag…

  • Welche Ansprüche ergeben sich rechnerisch aus einer Rückabwicklung?

Jeder Vertrag wird individuell geprüft. Alter, Geschlecht, Tarifmerkmale und Vertragsgestaltung können das Ergebnis deutlich beeinflussen.

Ein Beispiel für die Ergebnisse einer solchen Vertragsprüfung finden Sie in der Kolumne „Kleinlein rechnet nach – Kundennutzen“. Fachliche Hintergründe finden Sie zum Beispiel auf den Folien eines Vortrags beim 20. FaRis & DAV-Symposium (05.12.2025, TH Köln) oder auch in der Zeitschrift für das Versicherungswesen (Dezember 2025 / ZfV 12|2025). Eine Branchenuntersuchung zum Kundennutzen bei der wir mitgewirkt haben hat im März 2026 die Bürgerbewegung Finanzwende veröffentlicht.


Warum gerade Rürup-Renten betroffen sein können

Basisrenten werden häufig mit steuerlichen Vorteilen beworben. Gleichzeitig bringen sie erhebliche Einschränkungen mit sich:

  • keine Kündigung möglich
  • keine Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn
  • lebenslange Bindung an den Versicherer
  • Abhängigkeit von Rentenfaktoren und Überschüssen

Deshalb stellt sich oft die Frage:

War der Vertrag trotz dieser Nachteile für Sie überhaupt wirtschaftlich sinnvoll?

Genau das untersuchen wir.

Steuerliche Auswirkungen untersuchen wir dabei nicht, da Steuerberatung den Steuerberatern vorbehalten ist. Fragen Sie im Zweifelsfall ob, und in welchem Umfang Ihre Basisrente überhaupt zu Steuerersparnissen geführt hat.


Beispiel aus der Praxis

Fondsgebundene Basisrente ohne ausreichenden Kundennutzen

In vielen von uns untersuchten Fällen zeigte die Analyse:

  • erwartbare Gesamtrendite unterhalb der notwendigen 2,0 %
  • unzureichende Transparenz für den Kunden
  • erhebliche Zweifel am erforderlichen Kundennutzen

Das Ergebnis: Der Vertrag erfüllte nach unserer Analyse die Anforderungen an den Kundennutzen nicht.

Jeder Vertrag ist anders. Deshalb ist immer eine individuelle Prüfung erforderlich.


Für welche Verträge eignet sich die Prüfung?

  • Abschluss ab Februar 2019
  • besonders Basisrenten, sogenannte Rürup-Renten
  • Verträge mit hohen Kosten
  • Verträge mit niedrigem Rentenfaktor

Jetzt Vertrag prüfen lassen

Was wir für eine Vertragsprüfung benötigen:

  • Versicherungsschein
  • Produktinformationsblatt
  • Versicherungsbedingungen (das „Kleingedruckte“)
  • Wenn vorhanden, Nachträge zum Vertrag
  • Wenn vorhanden, aktuelle Standmitteilung

So gehen Sie vor:

  1. Sie Scannen alle Unterlagen ein (am besten chronologisch geordnet) und schicke sie den Scan an jurczyk@mathconcepts.de . Eine Bitte um dem Datenschutz zu genügen: Versehen Sie das Dokument mit einem Passwort und teilen Sie uns dieses dann gesondert mit. Sie erreichen uns auch telefonisch über 0172-3201601.
  2. Wenn wir Ihren Scan erhalten haben, teilen wir Ihnen mit, ob die Unterlagen ausreichend sind (sind die Unterlagen ausreichend, bekommen Sie nun die Rechnung).
  3. Wenn Sie uns mit dem Gutachten beauftragen, dann legen wir los und Sie erhalten üblicherweise innerhalb der nächsten 14 Tage das Gutachten.
  4. Wir stehen dann zum Austausch mit Ihrem Rechtsanwalt zur Verfügung. Gerne stellen wir den Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Gernot Stenger in Hamburg her, der auf den Sachverhalt spezialisiert ist.

Bei Fragen hilft Ihnen Frau Jurczyk gerne weiter. Sie erreichen Sie unter jurczyk@mathconcepts.de oder telefonisch unter 0172-3201601.

Hier finden Sie demnächst neuen Inhalt